Meine Kolumne in der Winterthurer Zeitung vom 31. Januar 2019 (ungekürzt):
Liberal und ökologisch verträgt sich nicht! – Oder doch? (ungekürzt)
Freiheit, das höchste Ziel liberaler Politik, impliziert immer Verantwortung. Frei ist nur, wer für sein Tun und Lassen verantwortlich ist, d.h. für dessen Folgen geradestehen muss. Insbesondere muss er für die Schäden, die er anderen zufügt, für den Lärm und den Schmutz, den er erzeugt, aufkommen und Entschädigungen leisten. Der freie Mensch steht also prinzipiell in der ökologischen Verantwortung.
Aber ist dieses Prinzip nicht ungerecht? Bedeutet es nicht, dass sich die Reichen jedes umweltschädigende Verhalten leisten können, solange sie bloss dafür zahlen, die anderen aber nicht? Dieser Einwand ist zwar nicht ganz, aber am Ende doch falsch: Eine Privilegierung jener, die es sich leisten können, kann nicht bestritten werden. Diese stösst aber rasch an Grenzen, da sie nur so weit reicht, als die erzeugten Schäden genau bestimm- und berechenbar und zudem reparierbar sind. Sind die Schäden hingegen niemandem genau zuzuordnen und sind sie irreversibel, müssen sie durch staatliche Massnahmen eingedämmt werden.
Helfen am Ende also doch nur gesetzliche Verbote? Hier unterscheidet sich die liberale von der rot-grünen, etatistischen Umweltpolitik. Bei prinzipiell reversiblen Schäden vertraut liberale Umweltpolitik auf die Lenkungsfunktion der Preise (z.B. Lenkungssteuern, „Emissionszertifikate, uam.). Bei irreversiblen Schäden helfen leider nur Verbote. Allerdings sind diese einer rigorosen Wirksamkeitskontrolle zu unterstellen.