Freie Ladenöffnungszeiten

Während meiner Zeit in New York, wo ich unter anderem meinen ersten Kurzspielfilm realisierte, war ich wegen Kapazitätsengpässen an der Filmschule während Monaten gezwungen, die Schnittplätze erst ab 21 Uhr zu benützen. Oftmals verspürte ich dann nach ein paar Stunden Arbeit massiven Hunger und war froh, im Big Apple auch um drei Uhr nachts noch einen warmen BigMac essen zu können. Diese nächtlichen Restaurantbesuche haben mir vor Augen geführt, dass die den Wirten offerierte Freiheit in der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten interessante und nicht zuletzt für mich als Konsumentin durchwegs positive Resultate hervorbringen: Die Wahlmöglichkeiten und Handlungsspielräume der Konsumenten wie auch der Händler sind vergrössert, und es wird mehr Arbeit und werden somit mehr Arbeitsplätze geschaffen.

Warum setze ich mich für ein Volksbegehren ein, das vor kurzem in mehreren Kantonen (Aargau, St. Gallen, Genf) kläglich gescheitert ist? Ist das ein hoffnungsloses Unterfangen und obendrein eine undemokratische Zwängerei? Keins von beiden: Ein Anliegen immer wieder zur Diskussion stellen zu dürfen, gehört zu den demokratischen Grundregeln und ist immer dann geradezu erwünscht, wenn es auf Unkenntnis und tiefsitzende Vorurteile stösst – so wie im vorliegenden Fall. Vorurteile aus moralischen Gründen gibt es in der Schweiz leider zuhauf: Kritiker stossen sich am grassierenden Konsumismus; Einkaufen betrachten sie als minderwertigen, sinnentleerten Zeitvertreib. Andere wiederum hegen vielerlei Ängste: Sie fürchten um das Wohl der Arbeitnehmer im Detailhandel, weil die Liberalisierung den Stress am Arbeitsplatz erhöhe und zu gesundheits- und familienschädigenden Arbeitszeiten führe; oder sie beschwören ein beschleunigtes “Lädelisterben”, weil sie den kleinen Betrieben nicht zutrauen, im liberalisierten Markt überleben zu können. Diese Ängste sind unbegründet, da zum einen die geltenden arbeitsgesetzlichen Schutzbestimmungen zur Nacht- und Sonntagsarbeit die befürchteten Schädigungen der Arbeitnehmer verhindern; ausserdem kann niemand zur Nacht- oder Sonntagsarbeit gezwungen werden; und schliesslich müssen die Konditionen für die Arbeit während der neuen Öffnungszeiten zwischen den Vertrags- und Sozialpartnern ausgehandelt werden. Zum anderen ignorieren die Propheten des “Lädelisterbens” die gegenteiligen Erfahrungen im liberaleren Ausland (wie auch in den Kantonen mit liberaleren Gesetzen), und sie verkennen die Chancen, die eine Liberalisierung den kleinen Läden eröffnet: Diese können fortan flexibel auf die zeitlichen Bedürfnisse ihrer Kundschaft reagieren und eine erfolgreiche Nischenpolitik betreiben.

Machen wir doch das Gedankenexperiment freier Ladenöffnungszeiten:
Ich erwarte in der Deutschschweiz im Falle liberlisierter Öffnungszeiten keine allzu grossen Veränderungen. Die meisten Läden werden wohl ihre bisherigen Öffnungszeiten beibehalten. Ein kleiner Teil, sowohl in städtischen wie in ländlichen Regionen, wird dazu übergehen, abends verlängerte Öffnungszeiten für die berufstätige Kundschaft anzubieten (und dabei vielleicht die Öffnungszeiten am Morgen verkürzen). Aber ein paar wenige Läden, vielleicht auch solche, die erst auf die veränderten Bestimmungen hin ihre Tätigkeit aufnehmen werden, spezialisieren sich entweder auf ein Angebot am Wochenende und/oder auf ein nächtliches Angebot, das auf Nachtschwärmer, Sternengucker und Schlaflose ausgerichtet sein wird. Ich freue mich darauf, diesen freien Markt in seiner Entwicklung beobachten zu können, und wäre sicherlich auch gerne wieder Kundin nachts um drei, dieses Mal aber eine warme Röschti vertilgend!

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